Klauseln für Veranstaltungen, die eine Käuferpersonalisierung vorsehen, bei der die Begleiter nur gemeinsam mit dem Käufer Einlass erhalten, sind gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.
1 R 161/20h
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Klauseln für Veranstaltungen, die eine Käuferpersonalisierung vorsehen, bei der die Begleiter nur gemeinsam mit dem Käufer Einlass erhalten, sind gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.
1 R 161/20h
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