Eine übermäßige Benutzung der im Fernabsatz erworbenen Ware führt nach Art 14 Abs 2 Verbraucherrechte-RL auch idF Modernisierungs-RL 2019/2161 (FN ) nicht zum Entfall des Rücktrittsrechts, sondern lediglich zur Wertersatzpflicht des Verbrauchers. Nach wie vor unklar ist, in welchem Umfang Verbrauchern eine Prüfbefugnis von Waren zusteht und in welchen Fällen bzw Produktgruppen eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers bestehen könnte. Schlagend wird die Abgrenzungsfrage insb bei Selbstbaumöbeln, die nach einmaligem Aufbau idR einen gänzlichen Wertverlust erleiden. Der Beitrag behandelt die einschlägige Rsp und nimmt eine Abwägung zwischen Verbraucher- und Unternehmerinteressen unter kritischer Würdigung der geltenden Rechtslage vor.