Das neue Smartphone funktioniert nicht, wie es sollte. Allein der Gedanke an eine Konfrontation mit dem Verkäufer lässt das Stresslevel bei vielen bereits ansteigen. Die Praxis zeigt, dass Unternehmer häufig versuchen, Verbraucher auf ein Einsenden des Geräts an den Hersteller, auf eine zuerst notwendige Feststellung der Schadensursache oder auf (möglichweise bereits "abgelaufene") Garantieansprüche zu verweisen. Der folgende Beitrag überprüft - kurz und knapp - die gängigsten Standardaussagen, mit denen Verbraucher "abgespeist" werden, auf ihre Vereinbarkeit mit dem österreichischen Gewährleistungsrecht. (FN )