Der OGH hat sich in der aufsehenerregenden Grundsatzentscheidung 17 Ob 6/19k erstmals zur Frage der Abtretbarkeit von Insolvenzanfechtungsansprüchen geäußert. In Abkehr von der bisherigen österr hL und mit sorgfältiger Begründung erklärt der anfechtungsrechtliche Fachsenat eine Abtretung aus überzeugenden Gründen für zulässig. Diese Entscheidung hat enorme Auswirkungen auf die Abwicklung von Insolvenzverfahren, eröffnet sie doch praktisch interessante Optionen für eine flexible und ökonomische Handhabung von Anfechtungslagen. Im vorliegenden Beitrag werden die Argumente für diese Rechtsansicht dargelegt und sich daraus ergebende - für die Rechtspraxis bedeutsame - Folgefragen erörtert.