vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgleichsanspruch: kein Boarding-Nachweis

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/148VbR 2019, 231 Heft 6 v. 25.11.2019

Ein Fluggast, der über eine bestätigte Buchung für einen Flug verfügt, muss bei Stellung seines Antrags auf Ausgleichszahlung (Art 7 Fluggastrechte-VO) nicht mittels Bordkarte oder anderen Dokumenten nachweisen, dass er sich zur Abfertigung des Fluges eingefunden hatte. Anderes gilt nur dann, wenn vonseiten der Fluglinie dargetan wird, dass er tatsächlich nicht mit dem verspäteten Flug befördert wurde.

C-756/18easyjet

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!