Art 15 Abs 1 E-Commerce-RL steht einer gerichtlichen Verfügung nicht entgegen, die den Social-Media-Betreiber zu einer im Rahmen des internationalen Rechts ggf auch weltweiten Löschung nicht nur wort-, sondern auch sinngleicher Informationen sämtlicher Nutzer verpflichtet, sofern sie ihn nicht zwingt, eine autonome Beurteilung des Inhalts vorzunehmen.
C-18/18Glawischnig-Piesczek gegen Facebook