Bankkunden haben im Rahmen ihres Auskunftsrechts nach Art 15 DSGVO das Recht, kostenlose Duplikate von Kontoauszügen von ihrer Bank zu erhalten. Nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann für die Erfüllung des Auskunftsbegehrens ein angemessenes Entgelt verlangt oder diese verweigert werden. Dass der Bankkunde die Kosten für die Ausfolgung von Duplikaten von Kontoauszügen durch sein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht vermeiden will, ist keine evidente Überschreitung seiner Betroffenenrechte.