Eine Vertragsklausel, die die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat, ist nach Art 9 Abs 2 SEPA-VO (260/2012) unzulässig.
C-28/18VKI/Deutsche Bahn