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OGH schränkt Schutz der (Privat-)Haftpflichtversicherung ein

BeitragAufsatzRobert KochVbR 2019/105VbR 2019, 171 - 175 Heft 5 v. 14.10.2019

In der E 7 Ob 142/18k hat der OGH festgestellt, dass der Haftpflichtversicherer nicht zur Leistung von Abwehrschutz verpflichtet ist, wenn der Geschädigte seinen Anspruch auf einen Sachverhalt stützt, der einen Ausschlusstatbestand verwirklicht. Das Urteil schränkt den infolge der Auslegung des Begriffs der Gefahren des täglichen Lebens ohnehin begrenzten Schutz der Privathaftpflichtversicherung weiter ein und gibt Anlass zu einer kritischen Betrachtung.

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