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UV-Schutz beim Geldabheben?

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/331RdW 2004, 363 Heft 6 v. 16.6.2004

ASVG § 175 Abs 2 Z 8

1. Nach der Bestimmung des § 175 Abs 2 Z 8 ASVG sind Arbeitsunfälle auch Unfälle, die sich auf einem mit der unbaren Überweisung des Entgelts zusammenhängenden Weg von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte oder der Wohnung zu einem Geldinstitut zum Zweck der Behebung des Entgelts und anschließend auf dem Weg zurück zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte oder zur Wohnung ereignen.

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