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Kein UV-Schutz bei Sonnwendfeier

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/330RdW 2004, 363 Heft 6 v. 16.6.2004

ASVG § 176 Abs 1 Z 7

1. Nach den Gesetzesmaterialien (RV 1234 BlgNR 20. GP) soll sich der in § 176 Abs 1 Z 7 lit b ASVG normierte erweiterte UV-Schutz auf Unfälle erstrecken, die Mitglieder der in lit a leg cit genannten Organisationen etwa auch in Ausübung von Aktivitäten, die in den jeweiligen Satzungen der Organisationen festgeschrieben sind und der Aufbringung der Mittel zur Erfüllung altruistischer Aufgaben dienen („Umgebungstätigkeiten“), erleiden.

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