( UrlG § 12, § 6 ) Eine mit dem Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung, wonach das Urlaubsentgelt im laufenden, überkollektivvertraglichen Lohn enthalten sein soll, verstößt gegen § 12 UrlG sowie gegen den Normzweck des am Ausfallsprinzip orientierten § 6 UrlG und ist daher unwirksam. Ein solcher Vertragsinhalt ist mit den Grundzielrichtungen des UrlG unvereinbar. ASG Wien 29 Cga 270/96d v. 25.09.1997, rk.