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Unterscheidung Wegegeld - Fahrgeld

ArbeitsrechtARD 4950/13/98 Heft 4950 v. 24.7.1998

( KV-Maler- und Anstreichergewerbe ) Während das kollektivvertragliche Wegegeld bei Malern und Anstreichern einen zeitlichen Mehraufwand abdeckt, stellt das Fahrgeld Aufwandersatz dar.

OGH 8 Ob A 94/98a v. 16.04.1998

in Bestätigung von OLG Wien 9 Ra 270/97k v. 21. 11. 1997 = ARD 4930/23/98

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