§ 20 AngG, § 29 AngG
§ 9 UrlG
Die “Vereinbarung" einer Verkürzung der Kündigungsfrist zugunsten des AG für den Fall einer AG-Kündigung bewirkt für sich allein im Zweifel noch keine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.§ 20 AngG, § 29 AngG
§ 9 UrlG
Die “Vereinbarung" einer Verkürzung der Kündigungsfrist zugunsten des AG für den Fall einer AG-Kündigung bewirkt für sich allein im Zweifel noch keine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.