§ 10 AZG
1. Pauschalierungsvereinbarungen betreffend die Überstundenvergütung („All-in“-Vereinbarung: Mehrleistungen im Rahmen der vom AZG festgelegten Obergrenze werden durch den Grundbezug abgegolten) sind zulässig. Auf die konkrete Bezeichnung kommt es dabei nicht an, sofern nur dem AN bei Vertragsabschluss erkennbar ist, dass mit dem gewährten Entgelt auch die Überstunden abgegolten sein sollen.