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Aliquotierung des Urlaubsanspruchs ab Bekanntgabe der Karenz

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/308RdW 2002, 303 Heft 5 v. 15.5.2002

§ 15e Abs 3 (heute § 15f Abs 2) MSchG

Sobald die AN das Ausmaß des Karenzurlaubs bekannt gibt, tritt die in§ 15e Abs 3 MSchGvorgesehene Aliquotierung des Urlaubsanspruchs für das Urlaubsjahr, in dem Karenzurlaub konsumiert wird, ein. Eine bloße Absichtserklärung der AN vor der Entbindung löst allerdings diese Wirkung noch nicht aus.

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