vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unzulässige Kettenarbeitsverträge

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/164wbl 2024, 611 Heft 10 v. 31.10.2024

§ 879 ABGB, § 1158 ABGB, § 19 AngG

Die Aneinanderreihung einzelner befristeter Arbeitsverträge ist nur zulässig, wenn diese durch besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist. Dass die wirtschaftliche Entwicklung „coronabedingt“ nicht absehbar war, rechtfertigte nicht den Abschluss von Kettenarbeitsverträgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!