( Art 1 ff RL 93/36/EWG , Art 13 RL 93/38/EWG ) Ein Liefer- und Dienstleistungsauftrag, bei dem der Wert der Lieferungen überwiegt, fällt unter die RL 93/36/EWG . Die RL 93/36/EWG steht der Direktvergabe eines derartigen Auftrags entgegen, wenn es sich beim Auftragnehmer um eine Aktiengesellschaft handelt, deren Kapital zu 100 % von einer Aktiengesellschaft gehalten wird, deren Mehrheitsaktionär zwar der öffentliche Auftraggeber ist, dieser aber über die beauftragte AG keine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt, weil

