Entgeltliche Betriebsübernahmen mit Übernahme der Abfertigungsverpflichtungen (§ 3 AVRAG) sind häufig steuerlich zu beurteilen. Vom Rechtsvorgänger werden nicht immer auch die Wertpapiere zur Deckung gemäߧ 14 Abs 5 EStGmitübertragen. Ertragsteuerliche Fragen zu diesem Thema werden nachfolgend behandelt.