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„Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - auch an unecht umsatzsteuerbefreite Unternehmer?“

Dr. Alois HelmlÖStZ 2000/903ÖStZ 2000, 481 Heft 18 v. 15.9.2000

Mit der Ausführung steuerfreier Umsätze ist normalerweise der Verlust des Vorsteuerabzuges verbunden. Doch es gibt Ausnahmen.

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (1. 1. 1995) besteht für ausländische Unternehmer ohne Sitz oder Betriebsstätte in Österreich die Möglichkeit, die Erstattung von Vorsteuerbeträgen beim Finanzamt Graz-Stadt zu beantragen.

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