Mit der Ausführung steuerfreier Umsätze ist normalerweise der Verlust des Vorsteuerabzuges verbunden. Doch es gibt Ausnahmen.
Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (1. 1. 1995) besteht für ausländische Unternehmer ohne Sitz oder Betriebsstätte in Österreich die Möglichkeit, die Erstattung von Vorsteuerbeträgen beim Finanzamt Graz-Stadt zu beantragen.