In zwei Erlässen hat das BMF im Jahr 1999 zur Besteuerung von Index-Anleihen im Privatvermögen Stellung bezogen. Demnach führen Tilgungs- oder Veräußerungserlöse aus Index-Anleihen dann zu Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn dem Investor ein gesicherter Rückzahlungsbetrag von zumindest 20% des Emissionsbetrages zugesagt wurde. Der folgende Beitrag setzt sich kritisch mit der Ansicht des BMF auseinander und wirft anhand des Beispiels der Index-Anleihe die Frage auf, inwieweit die derzeitige Definition der Einkünfte aus Kapitalvermögen - angesichts der neu auf den Markt drängenden Finanzinnovationen - noch praktikabel ist.