( § 140 ABGB ) Das Kinderbetreuungsgeld, das vom Land Kärnten im Rahmen eines Pilotprojekts als freiwillige Sozialleistung an den Unterhaltsschuldner ausbezahlt wurde, fällt als Einkommen in die Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsanspruch des Kindes.
OGH 11.11.2004, 8 Ob 82/04y

