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Ungereimtes im RLG

BilanzrechtKurt NeunerRdW 1991, 251 Heft 8 v. 1.8.1991

Die nachstehend aufgezeigten Bedenken gegen einzelne Vorschriften des RLG sollen nicht als Kritik am Gesamtwerk gesehen werden, für dessen Zustandekommen ein großer Kreis bedeutender Fachleute in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage1)1)1270 BlgNR 17. GP. zu Recht bedankt wird.

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