UStG § 12 Abs 2 Z 2 lit c
Ist der Vorsteuerabzug für den Betrieb eines PKW oder Kombi nach Maßgabe des § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG ausgeschlossen, so erstreckt sich dieser Ausschluß auch auf die mit einer Garagierung des betreffenden PKW oder Kombi im Zusammenhang stehenden Vorsteuern.