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Umsatzsteuersondervorauszahlung 2003

Die erste Seite aktuellÖStZ 2003/1070bÖStZ 2003, 509 Heft 23 v. 1.12.2003

Die in § 21 Abs 1a UstG 1994 vorgesehene Sondervorauszahlung ist aufgrund des Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I Nr 71 vom 20. 8. 2003) entfallen. Der Entfall des § 21 Abs 1a UstG 1994 ist ab der Sondervorauszahlung 2003 anzuwenden. Für 2003 ist daher keine Sondervorauszahlung mehr zu entrichten.

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