Das Parlament hat am 13. 11. 2003 des AbgÄG 2003 beschlossen. Gegenüber der Regierungsvorlage wurden im Ausschuss bzw im Plenum noch Änderungen vorgenommen. Die Änderungen im Finanzausschuss vom 7. 11. 2003 betreffen vor allem eine Änderung im neuen § 11a Abs 7 EStG (Einfügung des Hinweises, dass auch bei der Entnahmeregelung für 2003 nur betriebsnotwendige Einlagen zu berücksichtigen sind, und zwar als Gleichschaltung zu Abs 1, welcher ua den Eigenkapitalanstieg regelt und dort bereits nicht betriebsnotwendige Einlagen ausschließt) sowie das Wirksamwerden der umfassenden Neuorganisation der Zollverwaltung mit Auswirkungen auch auf die Finanzlandesdirektionen (zur Nutzung von administrativen Synergieeffekten soll die Reorganisation im Bereich der Finanzlandesdirektionen ebenfalls zum 1. 5. 2004 und nicht - wie ursprünglich vorgesehen - am 1. 1. 2004 in Kraft gesetzt werden).