BMF 14.11.2000, 09 4501/58-IV/9/00
Die UStR 2000 stellen einen Auslegungsbehelf zum UStG 1994 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.