Vernetzt man das komplexe UmgrStG mit der komplexen Gruppenbesteuerung, so kann nichts Einfaches herauskommen1). Die folgenden Ausführungen beschränken sich daher auf die zwei wichtigsten umgründungsbedingten Fragen zur Gruppenbesteuerung, nämlich den Fortbestand der Unternehmensgruppe und die Firmenwertabschreibung nach einer Umgründung:
I. Fortbestand der Unternehmensgruppe