In der Vergangenheit wurden Indexzertifikate emittiert, deren Wertentwicklung sich an diversen internationalen Aktienindizes orientiert. Als Verkaufsargument diente insb auch die vom Emittenten abgegebene Garantie, zumindest den Emissionswert im Tilgungszeitpunkt zu bezahlen. Aufgrund der Kursverluste an den internationalen Aktienbörsen lag der Kurswert derartiger Indexzertifikate kurze Zeit später weit unter dem Emissionswert. Der Erwerber des Papiers am Sekundärmarkt kann im Wesentlichen nur den garantierten Betrag erwarten. Kauft nun ein privater Investor dieses Indexzertifikat am Sekundärmarkt, stellt sich die Frage, ob die „Wertaufholung“ zwischen dem Anschaffungspreis und dem Emissionswert der KESt unterliegt oder nicht.