In Kollektivverträgen finden sich häufig günstigere Überstundenteiler, welche zu einem höheren Überstundengrundlohn und -zuschlag führen. Deren Rechtmäßigkeit wurde in der Judikatur bislang divergierend beurteilt. In einer aktuellen Entscheidung hat sich der VwGH1 nunmehr der Judikaturlinie des OGH2 angeschlossen und beide Höchstgerichte gehen von der Zulässigkeit solcher kollektivvertraglicher Regelungen aus. Dies gibt Anlass, die einschlägigen Regelungen einer rechtlichen Betrachtung zu unterziehen.