Sowohl das AZG/ARG als auch das ArbVG kennen den Begriff des leitenden Angestellten. Während ein leitender Angestellter iSd AZG bzw ARG von den arbeitszeitrechtlichen Schutzbestimmungen ausgenommen ist (zB keine Bindung an Höchstarbeitszeiten, keine Verpflichtung zur Einhaltung von Pausen), ist ein leitender Angestellter iSd ArbVG nicht nur vom Wahlrecht zum BR, sondern etwa auch von der Geltung des Kündigungsschutzes nach § 105 ArbVG ausgeschlossen.1 Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die einen leitenden Angestellten iSd einschlägigen Gesetze kennzeichnenden Kriterien.