Mit der Nov BGBl I 2013/137 wurden die Bestimmungen zum Verfall des Urlaubs nach dem BUAG neu geregelt. Sie treten im Wesentlichen am 1. 1. 2015 in Kraft.
Mit der Nov BGBl I 2013/137 wurden die Bestimmungen zum Verfall des Urlaubs nach dem BUAG neu geregelt. Sie treten im Wesentlichen am 1. 1. 2015 in Kraft.