Infolge eines Redaktionsversehens bei der 2. Werkvertragsreparatur durch BGBl 1996/600, ARD 4789/22/96, wurde irrtümlich § 44 Abs 3 ASVG als gesetzliche Grundlage für die Trinkgeldpauschalierung statt § 44a Abs 3 und 4 ASVG über die Rückanrechnung von Beiträgen bei Werkverträgen aufgehoben.