§ 28 Abs 3 VwGG, § 34 Abs 1 VwGG
VwGH, 21.10.2021, Ra 2021/04/0188
6. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die Revision unzulässig ist, wenn das angefochtene Erkenntnis auf einer tragfähigen Alternativbegründung beruht und dieser keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt (siehe VwGH 22.12.2020, Ra 2020/04/0097, Rn 20, mwN).