vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begründung der Zuschlagsentscheidung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2022/7RPA 2022, 60 Heft 1 v. 16.3.2022

§ 131 Abs 1 BVergG 2006

VwGH, 15.10.2021, Ra 2018/04/0097

19. 6. Nach der – auch von der Revision ins Treffen geführten – Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Zuschlagsentscheidung (unter anderem) dann objektiv mit Rechtswidrigkeit behaftet, wenn sie nicht jene Begründungstiefe aufweist, die ein Bieter zur Einbringung eines berechtigten Nachprüfungsantrages benötigt. Entscheidend ist demnach, ob es dem Bieter auch ohne Kenntnis zusätzlicher, detaillierterer Begründungselemente unschwer möglich ist, gegen die Zuschlagsentscheidung einen begründeten Nachprüfungsantrag einzubringen (vgl VwGH 9.4.2013, 2011/04/0224; 21.1.2014, 2011/04/0133, jeweils mwN).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!