§ 137 BVergG 2018, § 141 Abs 2 BVergG 2018
VwGH, 08.09.2021, Ro 2020/04/0007
24. Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof (zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem BVergG 2006) festgehalten, dass glaubwürdig dargelegte Erfahrungen bei der Prüfung der Preisangemessenheit berücksichtigt werden dürfen (VwGH 16.5.2018, Ra 2017/04/0152, Rn 32). Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass ein – wie vorliegend erfolgter – nicht weiter substantiierter Verweis auf Erfahrungswerte per se schon hinreichend ist, um bestehende Unklarheiten betreffend die Kalkulation einzelner Positionen zu beseitigen.