§ 4 Abs 1 und Abs 2, § 6 Z 2 lit a EStG - Das EStG geht von einem Unterschied zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG („nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung“ in § 4 Abs 2 EStG) einerseits und jener nach § 5 Abs 1 EStG („die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“) andererseits aus.