In diesem Artikel weist der Autor, Dr. Christian Widhalm, Wien, darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung von Beteiligungen auf Ebene von Privatstiftungen zu beachten sei, dass eine Aufdeckung der stillen Reserven erst bei Realisierung eines Überschusses und damit bei tatsächlichem Zufluss des Veräußerungserlöses erfolge. Zu einer Aufdeckung stiller Reserven komme es daher nicht bereits im Zeitpunkt der Veräußerung. (RdW 2003/189, S. 229, Heft 4)