ÖNORMEN sind beliebte Vertragsschablonen, die – soweit sie nicht durch Rechtsvorschriften für verbindlich erklärt wurden – zwischen Vertragspartner vereinbart werden können. So auch die ÖNORM B2110, die allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen darstellen. Sie regelt im Wesentlichen die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und –nehmer bei der Erbringung von Bauleistungen (Herstellung, Änderung, Instandsetzung, Demontage etc.) im Rahmen eines Werkvertrages sowie Leistungen der Haustechnik.