Mit Beschluss vom 30. 11. 2023, RN/7100001/2023 (beim VfGH anhängig zu G 3317/2023), hat das BFG einen Normenprüfungsantrag gem Art 140 Abs 1 Z 1 lit a B-VG betreffend § 37 Abs 1 und 6 und § 12 Abs 7 EStG beim VfGH eingebracht. (FN ) Beanstandet wird vor allem die angeblich fehlende sachliche Rechtfertigung des Hälftesteuersatzes für besondere Waldnutzungen und damit die angeblich sachlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung der Forstwirtschaft gegenüber anderen landwirtschaftlichen und nicht landwirtschaftlichen Betrieben. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Begründungen des BFG und knüpft damit an den in der taxlex 2/2024 erschienenen Beitrag von Normenprüfungsantrag durch das BFG wegen Begünstigungen in der Forstwirtschaft (taxlex 2024, 39), an.

