Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Europäische Gericht (EuG) bilden zusammen die Säule der europäischen Gerichtsbarkeit. Die bisher geltende Zuständigkeitsverteilung legte insbesondere die Kompetenz zur Auslegung europäischen Rechts im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen allein in die Hände des EuGH. Der stetige Anstieg an Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte sowie die Vielschichtigkeit der Fragestellungen belasten die Kapazitäten des EuGH enorm und führen zu längeren Verfahrensdauern. Mit der nunmehr beschlossenen Satzungsänderung des EuGH soll sich dieses Blatt aber wenden. Die am 19. 3. 2024 verabschiedete Reform stattet nämlich das EuG für ein bestimmtes Spektrum an Sachgebieten mit der Kompetenz zur Entscheidung in Vorabentscheidungsersuchen aus. Im folgenden Beitrag werden die wesentlichen Reformpunkte beleuchtet und kritisch hinterfragt.

