Gesellschaftsvertragliche Regelungen, wonach neueintretende Gesellschafter den jeweiligen Gesellschaftsanteil zum Nominale erwerben und bei einem späteren Austritt ihren Gesellschaftsanteil zum Nominale wieder an die Gesellschaft bzw die anderen Gesellschafter zurückgeben (Naked-in-/Naked-out-Klauseln) werden immer häufiger. Daraus ergeben sich interessante Abgrenzungsfragen, die vielfach im Fachschrifttum (noch) nicht ausführlich diskutiert wurden. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Bewertung einer derartigen Naked-in-/Naked-out-Beteiligung bei Wegzug des Gesellschafters bzw der Beteiligung aus Österreich und kommt zu dem Ergebnis, dass die gesellschaftsvertraglich vereinbarten Verfügungs- und Veräußerungsbeschränkungen auch bei der Bewertung für die Wegzugsbesteuerung zu beachten sind und somit die Bemessungsgrundlage der Wegzugsbesteuerung entsprechend reduzieren.

