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Grunderwerbsteuerliche Mehrfachdiskriminierung der Personengesellschaft

Gebühren & VerkehrsteuernBeitragAufsatzErich Reschtaxlex 2023/91taxlex 2023, 416 - 418 Heft 12 v. 14.12.2023

Wird nach einer gem § 1 Abs 3 GrEStG grunderwerbsteuerpflichtigen "Anteilsvereinigung" die grundstücksbesitzende Tochter-GmbH auf die anteilsvereinigende Mutter-GmbH verschmolzen, fällt GrESt für die mit der Verschmelzung verbundene Grundstücksübertragung nur noch an, wenn die Bemessungsgrundlage höher ist als die Bemessungsgrundlage für die vorhergehende "Anteilsvereinigung". Für die wirtschaftlich vergleichbare "Anwachsung" einer grundstücksbesitzenden Tochter-KG auf die "anteilsvereinigende" Mutter-GmbH sieht § 1 Abs 4 GrEStG diese Differenzbesteuerung nicht ausdrücklich vor, weil bei einer Personengesellschaft § 1 Abs 3 GrEStG durch den "neuen" § 1 Abs 2a GrEStG "verdrängt" und letzterer in § 1 Abs 4 GrEStG nicht angeführt wird. Der Artikel soll zeigen, dass es sich dabei in jenen Fällen, in denen die Mutter-GmbH nicht nur § 1 Abs 2a GrEStG, sondern auch die Voraussetzungen für den Abs 3 realisiert hat, um eine planwidrige Lücke handeln muss, weil eine sachliche Rechtfertigung für die Schlechterstellung der Personengesellschaft nicht ersichtlich ist.

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