Auch für Kapitalgesellschaften gilt das Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen iSd § 20 Abs 1 Z 3 EStG (§ 12 Abs 1 Z 3 KStG). Unter das Abzugsverbot fallen grundsätzlich auch Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden.
Abstract aus taxlex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

