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Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen auch für jederzeit abrufbaren Online-Unterricht

UmsatzsteuerAufsatzLisa Hochsteinertaxlex 2020, 315 - 318 Heft 10 v. 15.10.2020

In seiner Entscheidung v 29. 4. 2020, RV/5101634/2019, kommt das BFG zum Schluss, dass Bildungsleistungen unabhängig von der erbrachten Form von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Dies gilt auch für jederzeit abrufbare und somit nicht in gemeinschaftsbezogener Weise erteilte Unterrichtseinheiten, welche mittels digitaler Medien (zB Fernunterricht oder Online-Unterricht) abgehalten werden.

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