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Die VRV 2015 führt zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG für Betriebe gewerblicher Art von Ländern und Gemeinden

SteuernSteuerrechtMichael SchilcherSWK 2020, 958 - 963 Heft 18 v. 20.6.2020

Die Sichtweise Beisers zur Reichweite der Gewinnermittlung nach § 5 EStG bei Körperschaften öffentlichen Rechts steht der Sichtweise des BMF diametral entgegen. Dieser Beitrag beleuchtet die Argumente der unterschiedlichen Sichtweisen näher und enthält weiterführende rechtspolitische Überlegungen.

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