( Stmk. LustbarkeitsabgG § 2 Abs 2 ) Werden in einem Klub-Treff eines Fußballvereines Spielautomaten geführt, tritt in eindeutiger Weise der Verein öffentlich als Veranstalter auf und hat für die Spielautomaten auch die Lustbarkeitsabgabe zu entrichten. VwGH 96/15/0091 v. 22.04.1999. (Beschwerde abgewiesen)