(Stmk. KanalabgG § 2) Ist die Anschlußverpflichtung an ein Kanalnetz rechtskräftig ausgesprochen worden, besteht die Verpflichtung zur Entrichtung des Kanalisationsbeitrages auch dann, wenn die Anschlußverpflichtung ausgesetzt wurde. VwGH 94/17/0386 v. 26.04.1996. (Beschwerde abgewiesen)