( § 29 Z 1 EStG ) Kaufpreisrenten, die über eine aleatorische Komponente verfügen, sind auch dann als wiederkehrende Bezüge steuerpflichtig, wenn es sich um (Höchst-)Zeitrenten handelt und auch soweit sie den gemeinen Wert des Kaufgegenstandes nicht erreichen.
VwGH 21.12.1999, 94 /14/0174