( § 16 Abs 1 EStG ) Für den Ansatz von Kilometergeldern bei beruflich veranlassten Fahrten als Werbungskosten gibt es keine gesetzliche Grundlage. Bei einer hohen Kilometerleistung (mehr als 30.000 km/Jahr bzw. 15.000 km/Jahr) sind die Kilometergeldsätze nicht mehr sachgerecht, weil sich die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit dem eigenen Pkw bei höheren Kilometerleistungen in Hinblick auf den hohen Anteil an Fixkosten degressiv entwickeln. FLD f. OÖ 23.06.1999, RV 341/1-6/1999. (ÖStZ 2000/154, Heft 6)